Die Beantragung einer teilstationären Aufnahme
Der private Kostenträger legt Wert darauf, dass die Notwendigkeit einer teilstationären Aufnahme schlüssig dargelegt wird. Ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder ein psychologischer Psychotherapeut kann die fachliche Begründung kompetent formulieren.
Wenn weder Facharzt noch psychologischer Psychotherapeut vorhanden ist, können Patientinnen und Patienten durch die Privatambulanz von Prof. Dr. Frank Godemann bei der Antragstellung unterstützt werden.
Die Begründung enthält u.a. folgende Angaben:
- Wissenschaftliche Diagnose inkl. Komorbidität (wenn z. B. mehrere psychiatrische Diagnosen vorliegen) und Beschreibung des Schweregrades der jeweiligen Krankheiten
- Begründung, welche Vorbehandlungen stattgefunden haben, warum zum jetzigen Zeitpunkt eine teilstationäre Akutbehandlung notwendig ist und warum andere Maßnahmen (z.B. ambulante Psychotherapie) nicht ausreichen
- Beschreibung der aktuell stattfindenden medizinischen, diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen