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Schritte zur Aufnahme in unsere Klinik

Hinweise für Patienten, Patientinnen und Zuweiser

 

Wir nehmen zur teilstationären Behandlung Patientinnen und Patienten aller privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen auf. Auch Selbstzahler können wir eine Behandlung anbieten.

Menschen kommen akut in Krisen. Deshalb ist bei uns eine sofortige Aufnahme möglich. Dies ist gut, weil sich der Behandlungsbeginn nicht verzögert. Wir übernehmen direkt nach der Aufnahme die Kostenklärung mit der Krankenkasse und der Beihilfe.

Wenn die Aufnahme nicht sofort erfolgen muss: Die Kostenübernahme wird bei der privaten Krankenkasse beantragt. Die Beihilfestelle stellt eine Bescheinigung / Kostenzusage über die Beihilfefähigkeit für die erforderliche teilstationäre Behandlung in unserer Klinik aus.

Unser Behandlungskonzept sieht eine teilstationäre Behandlung vor. Bei krisenhaften Zuspitzungen während des teilstationären Aufenthalts sind kurzzeitige vollstationäre Aufnahmen möglich.

Bitte wählen Sie aus den folgenden Buttons die jeweilige Art der Krankenversicherung aus, um detailliertere Informationen zu erhalten.

Die Beantragung einer teilstationären Aufnahme

Der private Kostenträger legt Wert darauf, dass die Notwendigkeit einer teilstationären Aufnahme schlüssig dargelegt wird. Ein Facharzt / eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie oder ein psychologischer Psychotherapeut / eine psychologische Psychotherapeutin kann die fachliche Begründung kompetent formulieren.

Wenn sich nicht in psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlung befinden, können Patientinnen und Patienten durch die Privatambulanz von Prof. Dr. Frank Godemann bei der Antragstellung unterstützt werden.

Die Begründung der Notwendigkeit einer teilstationären Behandlung enthält u.a. folgende Angaben:

  • Wissenschaftliche Diagnose inkl. Komorbidität (wenn z. B. mehrere psychiatrische Diagnosen vorliegen) und Beschreibung des Schweregrades der jeweiligen Krankheiten
  • Beschreibung der aktuell stattfindenden medizinischen, diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
  • Begründung, welche Vorbehandlungen stattgefunden haben, warum zum jetzigen Zeitpunkt eine teilstationäre Akutbehandlung notwendig ist und warum andere Maßnahmen (z.B. ambulante Psychotherapie) nicht ausreichend sind

Hinweise für Beihilfeberechtigte

Die Beihilfe (z.B. Rentner zu 70%) übernimmt bei bestehender Indikation anteilig die Kosten für die teilstationäre Behandlung.

Die verbleibenden Kosten bezahlen die privaten Krankenkassen, so dass der aktuelle Tagessatz von ca. 225,-€ vollständig finanziert ist.

Einmal pro Monat erstellen wir eine Zwischenrechnung, die von den Patientinnen und Patienten an die private Krankenkasse und an die Beihilfe weitergeleitet werden. Wir setzen das Zahlungsziel so, dass Patientinnen und Patienten nicht in Vorleistung gehen müssen.

Wenn bei der Kommunikation mit der Beihilfestelle Unterstützung notwendig ist, helfen wir gerne.

Aufnahme von Selbstzahler*innen

In der Tagesklinik Pacelliallee werden auch Selbstzahler*innen behandelt. Die durchschnittlichen Kosten / Tage lieegen bei 250,-€. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Wenn Sie eine Beratung wünschen, ob unsere Tagesklinik ein geeigneter Behandlungsort für Sie ist, können Sie in unsere Sprechstunde einen kostenpflichtigen Beratungstermin vereinbaren.